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www.heljens.de - Auch wenn es schmerzt, sehen wir der Warheit doch lieber ins Gesicht

Synergie_Effekte nutzen
oder: “Tatü tata... die Feuerwehr ist bald nicht mehr da...

Wird die Feuerwehr verlagert, werden hauptamtliche Mitarbeiter
versetzt und Bereiche outgesourct?
Müssen wir uns jetzt Sorgen um den Brandschutz und die
notärztliche Versorgung in Heljens und dessen Randbereiche machen?
Ist eine bedarfsgerechte Versorgung in Zukunft überhaupt noch gewährleistet?

Dies sind wenige von den Fragen, die sich die Heiligenhauser Bevölkerung in der letzten Zeit stellt.
Vordringlich seit dem die Diskussion um eine Kooperation der hauptamlichen Heiligenhauser
Feuerwehrwache mit anderen Dienstellen innerhalb des Kreises Mettmann angestrebt wird.

Holla wird da jetzt so mancher sagen, das stimmt doch so in dieser Form gar nicht. Tut es wohl,
denn ansonsten wären ja wohl noch keinerlei Kooperationgespräche mit der Wehr in Velbert
geführt worden.

Aber wie kann denn so eine Situation entstehen? Dies erklärt sich doch fast von selbst, wenn man
die Kommunalpolitik und deren Ausführung in Heljens betrachtet:

Prinzipiell ist erst einmal jede Kommune dazu verpflichtet den Brandschutz für die eigenen Bürger
und gewerbetreibenden Firmen sicher zu stellen. Dies ist eine unumstössliche Tatsache und
wird durch Landes- bzw. Bundesgesetze und -verordnungen bestimmt. Danach muss eine
Kommune einen Bedarfsplan erstellen, in dem deren Massgaben beachtet und wesentliche
kommunalspezifische Daten enthalten sind. An diesem Plan hat massgeblich die eigene
Feuerwehr
mitbeteiligt zu werden! Bei der Erstellung dieses Planes wird entschieden, welche
Sollstärken die FW zu festgelegten Zeiten haben muss, wie schnell sie in verschiedensten
Situationen an unterschiedlichen Einsatzorten einzutreffen hat und vor allem wie die technische
und personelle Ausstattung auszusehen hat. Dies ist Fakt und vorgegeben!

Allerdings gibt es auch den Heiligenhauser Weg!
Man nehme die Vorgabe, bestaune den Aufwand, der für die Erfüllung derselben zu betreiben
ist und lege die Vorgabe erst einmal kopfschüttelnd in den Schreibtisch zurück!
Genauso stelle ich mir dies in Heiligenhaus vor. Denn nicht anders ist es zu verstehen, dass
dieser Plan immer noch nicht vorliegt. Oder wird er vom BM und seinen Mitarbeitern wohlweisslich
vor dem Rat und den Mitbürgern versteckt? Fast mag es so vorkommen... Obwohl es auch sehr
wahrscheinlich erscheint, dass man die kommunalen Hausaufgaben mal wieder nicht gemacht
hat und nun die Zeit und der Rat drängt.

Der Versuch die Ängste der Bürger - auch wenn sie in Arbeitsgemeinschaften organisiert sind -
in diesem Zusammenhang als Panikmache zu deklassieren spricht schon wieder gegen den
Rat und die Mehrzahl seiner Mitglieder.

Und wenn der Rat dies wieder einmal vergessen haben sollte:

Der Rat dient jedem Bürger der Stadt und niemals seinen eigenen Interessen!

Wer in diesem Zusammenhang also erst einmal den Ausverkauf der eigenen Feuerwehr in
Betracht zieht, sollte sich erst einmal nach geeigneten Kooperationsmöglichkeiten umsehen.
Diese gibt es zur Genüge und würde auch keine Auflösung von Stellen bei der Berufsfeuerwehr
bedingen.

---

Die

Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von 

Brandschutzbedarfsplänen 

für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen

erhält jeder Interessierte über die Seiten des
“Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e. V.”
(www.feuerwehrmann.de),
die Seiten des
“Instituts der Feuerwehr NRW”
(
www.idf.nrw.de).

Interessehalber kann auch das obige Word-Dokument auch bei mir angefordert werden!
(WORD-Dokument, selbstentpackend, ca. 790 kB!)